Informationen zum Steuerberaterwechsel

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Es gibt viele Gründe den Steuerberater zu wechseln ...

  • Ihr Steuerberater ist für Sie nicht erreichbar oder hat kaum Zeit für Sie
  • Ihnen scheint das Preis-Leistungs-Verhältnis als unangemessen
  • Sie haben keinen persönlichen Ansprechpartner
  • Termine werden nicht eingehalten
  • Sie sind mit der Leistung unzufrieden
  • Sie sind umgezogen / die räumliche Entfernung ist zu groß
     

 

Die Entscheidung, wem Sie Ihr Vertrauen schenken und mit Ihrem steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich.

 

Wenn Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, darf dieser sich natürlich nicht nachteilig für Sie ausfallen. Wir unterstützen Sie hierbei, um einen schnellen und reibungslosen Übergang zu schaffen. Auf Wunsch bereiten wir auch alle notwendigen Schritte vor:
 

Kontaktaufnahme bei dem alten Steuerberater

  • Widerruf von Vollmachten
  • Neuausstellung von Vollmachten
  • Veranlassung des Datentransfers

Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Steuerberaterwechsel:

  1. Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?
    Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln, wenn Sie mit den erbrachten Dienstleistungen unzufrieden sind oder sogar das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben.
  2. Kann man den mit dem alten Berater geschlossenen Steuerberatervertrag kündigen?
    Ja, Sie können den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben. Vereinbarte längere Kündigungsfristen entsprechen nicht unserem Berufsstand als Steuerberater.
  3. Wird der alte Steuerberater Probleme - zum Beispiel bei der Herausgabe der Unterlagen und Daten - bereiten?
    Nein. Für Steuerberater gibt es Berufspflichten, die im Steuerberatergesetz verankert sind. Unter anderem wird dort die Kollegialität unter Steuerberatern genannt. Das verpflichtet die Steuerberater untereinander, dass ein reibungsloser Übergang stattfindet.
    Ausnahme: Für die Herausgabe von Unterlagen und Daten besteht eine Ausnahme. Dem Steuerberater steht ein Zurückbehalterecht vor, wenn Sie Honorarrechnungen noch nicht beglichen haben.
  4. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?
    Nein, dem Finanzamt ist es einerlei, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft.
  5. Gehen Haftungsansprüche bei einem Beraterwechsel verloren?
    Nein, die Haftung für Beratungsfehler bleibt bestehen.