Steuertipp: Ehepaar kann zweimal Kleinunternehmerregelung anmelden
Ein Ehepaar betrieb jeweils ein eigenes Kleingewerbe im Bereich Grabpflege und Grabgestaltung – beide unter derselben Adresse, mit teils gemeinsamen Arbeitsmitteln. Die Frau übernahm vor allem die Pflegearbeiten, der Mann die körperlich schwereren Gestaltungen. Beide meldeten ihre Unternehmen getrennt an und nutzten die Kleinunternehmerregelung, da ihre jeweiligen Umsätze unter der gesetzlichen Grenze lagen. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Nutzung der Kleinunternehmerregelung in einem solchen Fall nicht missbräuchlich sei. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sei bei Ehepaaren üblich und kein Beweis für ein einheitliches Unternehmen. (FG Münster, Urteil vom 8.4.2025, Az. 15 K 2500/22 U)