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Steuertipp: Auch ein verschmutzter Pickup kann privat gefahren werden

Auch wenn ein Unternehmer (hier ein Gartenbauer) drei private (Klein-)Wagen neben einem zum Betriebsvermögen gehörenden Pickup besitzt, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass auch der Kastenwagen privat genutzt wird. Die Finanzbehörde darf dafür die 1-Prozent-Methode ansetzen (wonach monatlich 1 Prozent des Brutto-Neuwagenpreises als zusätzliche Entnahmen versteuert werden muss). Das gelte jedenfalls dann, wenn der Unternehmer nicht beweisen kann, dass er den Pickup nicht privat fährt. Dass der Pickup regelmäßig verschmutzt sei und Werbefolien trage, seien keine stichhaltigen Belege dafür, dass das Fahrzeug nicht auch privat genutzt werde. Zumal es hier für eine (private) Nutzung keinerlei Abstimmung geben musste. (BFH, III R 34/22) - vom 16.01.2025