Steuertipp: Gehen Gesundheitsmaßnahmen eher an die Arbeitskraft, kosten sie Steuern
Bietet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten gesundheitsfördernde Maßnahmen an, so bleiben die bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro im Jahr steuerfrei. Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein mehrwöchiges Gesundheitstraining zur Verfügung, das vorrangig auf die Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, so liegt mangels »ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses" steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Deswegen sind die Leistungen der Gesundheitsmaßnahmen, die den Freibetrag von 600 Euro übersteigen, als Arbeitslohn steuerpflichtig. (FG Nürnberg, 4 K 438/24) - vom 09.05.2025