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Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer - Am Ende einfach zusammenfassen reicht nicht aus

Will ein Selbstständiger Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, so reicht es nicht aus, die Belege dafür lediglich zu sammeln und dann aufzuaddieren. Damit wird die Aufzeichnungspflicht nicht ausreichend erfüllt. Die Kosten müssen fortlaufend und zeitnah gesondert aufgezeichnet werden. Die Belege erst im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung zusammenzufassen, reicht nicht aus. (Hessisches FG, 10 K 1672/19) - vom 13.10.2022