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Steuertipp: Auch mit Lastenaufzug kann bei der Gewerbesteuer gespart werden

Verpachtet eine Firma einen Lastenaufzug im Rahmen einer Grundstücksverpachtung, so ist das unschädlich für die Vergünstigung bei der Berechnung der Gewerbesteuer (die möglich ist, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird). Diese Betriebsvorrichtung stelle eine Mitvermietung als "unschädliches Nebengeschäft" dar. Außerdem sei diese Nebenleistung "als sinnvolle Nutzung des Gebäudes sachdienlich". (FG Schleswig-Holstein, 1 K 134/22) - vom 28.3.2024