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Steuertipp: Gewerbesteuer - Die Anschaffung von Oldtimern kann nachteilig sein

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (= »Grundstücksunternehmen«), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren, Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in dem entsprechenden Paragrafen des Gewerbesteuergesetzes nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Hält und verwaltet eine GmbH eigenes Immobilienvermögen, so entfällt die Gewerbeertragskürzung, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat. Das gelte auch dann, wenn sie die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg noch nicht veräußert und folglich in den streitigen Erhebungszeiträumen keinerlei Erträge mit den Fahrzeugen erzielt hat. (FG Baden-Württemberg, 6 K 878/22) - vom 28.03.2023