Erbschaft- und schenkungsrechtliche Gestaltung

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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen dem Rechtsanwalt und Steuerberater auch nach der Erbschaftsteuerreform Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen. Handlungsbedarf besteht unter anderem in folgenden Fällen:

  • Immobilien:
    Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Zwischen Ehegatten kann ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung steuerfrei übertragen werden.
  • Betriebsvermögen:
    Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gelten besondere Vorschriften. Hier gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen.
  • Gütertrennung:
    Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Es bietet sich der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft an.
    Berliner Testament : Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben, können die Freibeträge Kinder nicht optimal genutzt werden.
  • Auslandsvermögen:
    Bei der Immobilie oder dem Konto im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
  • Entfernte Erben:
    Bruder, Schwester, Nichte und Neffe gehören genau wie der Lebensgefährte nicht zur privilegierten Steuerklasse I und werden mit einem niedrigen Freibetrag und hohem Steuersatz besonders zur Erbschaftsteuer herangezogen. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung.

Gerne betreuen wir sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen.
Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher "Korrekturmöglichkeiten", z.B. durch Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüche und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.