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28.11.2024

Zukunftsfinanzierungsgesetz II: Gesetzentwurf beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern, so das Bundesfinanzministerium (BMF).

Dazu würden in Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung unter anderem Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital auf den Weg gebracht. Dies soll unter anderem durch die Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie durch Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden, geschehen.

Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen einen rechtssicheren Rahmen schaffen, wodurch Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten wie dem EU-Listing Act und der Verordnung über Echtzeitzahlungen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 27.11.2024